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Bring your own device (BYOD)

von Phonekom Business Communications AG

    Bring your own device (BYOD)

     
    Informationen und Definitionen zur Telekommunikation

    Bring your own device beschreibt die Verwendung privater Mitarbeitergeräte für arbeitsbezogene Aktivitäten innerhalb eines Unternehmens. Für die Erlaubnis der Nutzung gelten geschäftsinterne Richtlinien, vor allem hinsichtlich des Datenschutzes beim Datenaustausch. Verwendete Geräte sind Smartphones, Tablets, USB-Laufwerke oder Laptops der Mitarbeiter. Verwendungsbeispiele sind E-Mail-Zugriff, Verbindung mit dem Netzwerk des Unternehmens und Zugriff auf Daten sowie Anwendungen im Unternehmensnetzwerk.

    Richtlinien für bring your own device umfassen die Kopplung privater und geschäftlicher Aktivitäten im für beide Seiten akzeptablen Rahmen. Sie erlauben nur bestimmte, im Vertrag genau definierte Gerätetypen als verwendungsfähig gemäß der bring your own device Bedeutung. Unbedingt muss schützende Software auf den zugelassenen Geräten installiert werden, beispielsweise MAM-Tools (Mobile Application Management) oder MDM (Mobile Device Management). Der Anwender ist für das Gerät und den Netzwerkzugriff persönlich verantwortlich. Ebenso werden Sicherheitsrichtlinien für Passwörter und Zugriffsebenen festgelegt. Letztendlich bleibt die Verantwortung bis zur datensicheren Geräteentsorgung oder dem Ausstieg der Mitarbeiter aus dem bring your own device Programm bei jedem einzelnen Anwender.

    Ein entscheidender Vorteil der Verwendung nach BYOD-Richtlinien ist die Einsparung zusätzlicher technischer Geräte. Davon profitiert das Unternehmen durch weniger Materialbudget. Die Mitarbeiter können private Geräte sowohl privat als auch geschäftlich verwenden. Einzige Einschränkung sind die genannten Richtlinien. Sie stellen den Datenschutz sicher. Möglich sind Einschränkungen der Zugriffsebene, beispielsweise zu Bereichen mit besonders sensiblen Firmendaten. Bereits häufig in Gebrauch ist bring your own device in Behörden, Regierungen, Finanzinstituten oder Konzernen.

    Geschrieben: 2. März 2023
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