- Folgende Produkte sind vom Empfehlerprogramm und somit vom Prämienbezug ausgeschlossen (Sonderaktionen vorbehalten):
– Netzwerkkomponenten
– Polycomprodukte und -lösungen
– Produkte von Jabra und Plantronics
- Entscheidend für die Auszahlung der Prämie ist die Realisierung und Abnahme der beim Empfohlenen verkauften/vermieteten Lösung.
- Empfehlungen dürfen Adressaten nicht belästigen. Eine massenhafte Verbreitung von Empfehlungen ist nicht zulässig. Bei Nutzung über soziale Medien sind die entsprechenden Nutzungsbedingungen einzuhalten.
- Der Empfehler darf eine Empfehlungsmail nur dann verschicken, wenn der Empfohlene der Empfehlung und dem Erhalt der entsprechenden E-Mail zugestimmt hat. Sollten Dritte aufgrund unaufgeforderter Zusendungen Ansprüche geltend machen, zeichnet sich der Empfehler verantwortlich. Auf Nachfrage hat der Empfehler die Einwilligung gegenüber PHONEKOM nachzuweisen.
- Der Prämienanspruch besteht wenn
– der Empfohlene innerhalb von 90 Tagen einen rechtswirksamen Vertrag mit PHONEKOM abschließt (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Vertragsdatum).
– die Empfehlung schriftlich oder online mitgeteilt wird.
– der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und weder vom Kunden noch von PHONEKOM abgelehnt, widerrufen oder gekündigt wurde.
- Wird ein Empfohlener von mehreren Empfehlern geworben, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Mitteilung über den Anspruch. Eine nachträgliche Meldung der Empfehlung für einen bereits wirksam zustande gekommenen Vertrag ist nicht möglich.
- PHONEKOM behält sich vor, Empfehler und Empfohlene vom Programm auszuschließen, wenn diese gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder Anzeichen dafür vorliegen, dass die Kundenwerbung missbräuchlich erfolgt. Bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder Anzeichen dafür vorliegen, dass die Kundenwerbung missbräuchlich erfolgt, verfällt der Anspruch auf die Prämie. Bereits gewährte Prämien sind in diesen Fällen zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche von PHONEKOM bleiben hiervon unberührt.
- Die Teilnahmevoraussetzungen für das Empfehlerprogramm sowie die Prämienart und -höhe kann PHONEKOM jederzeit auch ohne Vorankündigung ändern oder ergänzen. Maßgeblich ist die Prämienankündigung in ihrer jeweils aktuellsten Form.
- Mit der Teilnahme erkennen Sie die Bedingungen in ihrer jeweiligen Fassung an.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.