Jetzt handeln & Beratung vereinbaren!
Erweiterter Anwendungsbereich
- 7 wesentliche Sektoren
- 11 wichtige Sektoren
- Schwellenwert: über 50 Beschäftigte & Jahresumsatz von über 10 Mio. EU
Risikomanagement-maßnahmen
- Risikoanalyse- und Sicherheitskonzepte
- Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
- Backup- und Krisenmanagement
- Gewährleistung der Sicherheit in der Lieferkette
Pflichten für Leitungsorgane
- Genehmigung & Überwachung der Risikomanagement-maßnahmen
- Teilnahme an Cybersicherheits-Schulungen
Meldepflichten
- Frühwarnung 24 Stunden nach Bekanntwerden eines Vorfalls
- Abschlussbericht spätestens nach einem Monat
Strengere Kontrollen durch Behörden
- Regelmäßige Überprüfungen (auch vor Ort)
- Geldbußen bis zu 10. mio Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes
Weitere gesetzliche Vorgaben
- Cyber Resilience Act
- Delegierte Verordnung zur Funkanlagenrichtlinie (RED)
Anforderungen der NIS-2-Richtlinien für Unternehmen
Die Neuerungen der NIS2-Richtlinie umfassen unter anderem erweiterte Anforderungen an die Sicherheitsvorkehrungen und Meldeverfahren für Vorfälle. Unternehmen müssen nicht nur sicherstellen, dass ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen den neuen Standards entsprechen, sondern auch in der Lage sein, Cybervorfälle schneller und detaillierter zu melden. Diese Änderungen sollen dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen und anderen Sicherheitsbedrohungen zu erhöhen.
Obwohl die Frist zur Umsetzung der Richtlinie näher rückt, stehen viele Unternehmen noch vor einer Vielzahl von Herausforderungen. Es gibt Unsicherheiten darüber, wie die neuen Anforderungen konkret umzusetzen sind und welche spezifischen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den verschärften Vorschriften zu entsprechen. Darüber hinaus müssen Unternehmen möglicherweise in neue Technologien und Prozesse investieren, um die geforderten Sicherheitsstandards zu erfüllen.
Wer ist betroffen?
Unter die Kategorie „wesentlich“ und „wichtig“ fallen kritische Infrastrukturen aus den folgenden Bereichen:
- Energie
- Transport
- Banken- und Finanzwesen
- Bildungswesen
- Wasserversorgung
- Digitale Infrastruktur
Die „Size-Cap“-Regel
Die „Size-Cap“-Regel ist eine der neuen Bestimmungen, die mit NIS2 eingeführt werden, und zielt darauf ab, Ungleichheiten zwischen den betroffenen Unternehmen zu beseitigen. Diese Regel berücksichtigt die unterschiedlichen Bedürfnisse und Risiken sowie die variierenden Bedingungen hinsichtlich Budget, Ressourcen und Fachwissen. Dadurch sollen sowohl Start-ups und mittelständische Unternehmen als auch Großkonzerne in die Lage versetzt werden, die von NIS2 geforderten Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen.
Wer ist nicht von NIS2 betroffen?
Unternehmen sind von NIS2 ausgenommen, wenn sie Tätigkeiten in den Bereichen Verteidigung, nationale und öffentliche Sicherheit sowie Strafverfolgung ausüben. Anders als öffentliche Verwaltungen auf zentraler und regionaler Ebene sind die Justiz, Parlamente und Zentralbanken nicht vom Anwendungsbereich der Richtlinie betroffen.
Was jetzt zu tun ist?
Unternehmen sind verpflichtet, sich selbst in die Bereiche, unter die sie fallen könnten, einzuordnen und sich beim BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) innerhalb von drei Monaten nach der Identifikation zu registrieren.
Sicherheitsvorfälle müssen umgehend gemeldet werden.
Hier können Sie feststellen, ob Ihr Unternehmen unter die NIS-2-Richtlinie fällt.
Jetzt handeln und Beratung vereinbaren!
NIS2 schrittweise umsetzen
Die strengen Sicherheitsanforderungen der NIS2-Richtlinie erfordern die Umsetzung der folgenden Maßnahmen
Sicherheitsbewertung: Eine Selbstanalyse
Wie ist der Zustand der Cyberhygiene?
Welche Sicherheitspraktiken sind bereits im Einsatz?
Gibt es falsch konfigurierte Konten, die für Datendiebstahl oder -manipulation anfällig sind?
Eine Sicherheitsbewertung liefert Antworten auf all diese Fragen.
Zugriffsmanagement: Sicherung privilegierter Konten
Risikomanagement: Erkennen, bewerten und Gegenmaßnahmen ergreifen
Business Continuity: Vorbereitet auf den Ernstfall
Null-Toleranz-Strategie: Zugangskontrolle und Zero Trust
Einfallstore schließen: Ransomware und Sicherheit in der Lieferkette
Ein weiteres großes Problem sind Angriffe auf Lieferketten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Sicherheitsmerkmale und -standards der bezogenen Produkte und Dienstleistungen den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Expertenberatung und Schwachstellenanalyse für eine robuste Netzwerksicherheit!
Ist Ihr Netzwerk wirklich geschützt? Entdecken Sie potenzielle Schwachstellen und stärken Sie Ihre Sicherheitsmaßnahmen mit unserer professionellen Beratung und Schwachstellenanalyse.